Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Sirnach

Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 20. März 2024 die Jahresrechnung 2023, welche nach den Vorgaben des HRM2 (harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2) geführt wird, genehmigt.

Die Rechnung 2023 schliesst mit einem Ergebnis vor Verwendung des Ertragsüberschusses von CHF 786 277.54 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 849 050.00. Daraus ergibt sich eine Besserstellung gegenüber dem Budget von rund 1.6 Mio. Franken.

Folgende grösseren Abweichungen führten zum guten Ergebnis der Erfolgsrechnung >< 50’000:

KST / Bereich Bemerkung Betrag
Aufwand – positiv / + negativ gegenüber Budget 2023
0221 Besserstellung Gemeindekanzlei (Vakanz 7 Monate in HR, Sachaufwand tiefer) CHF -100 300
0290 Mehrausgaben Liegenschaften des Verwaltungsvermögens
(Abschreibung Wertquote Dreitannen)
CHF 153 100
1402 Mehrausgaben Kindes- und Erwachsenschutz (RBBM) CHF 61 400
2110 – 2130 / 2191 Besserstellung Schulbereich Kiga, Primar, Sek, Schulleitung
Kiga -16 200 / Primar -112 100 / Sek -86 200 / Schulleitung -32 700
CHF -247 000
2170 Mehrausgaben Schulliegenschaften (Unterhalt Hochbauten höher da Sanierung Lehrer-terrasse in ER statt IR < 100‘000) CHF 82 900
5732 Mehreinnahmen Asylwesen Schutzstatus S CHF -177 400
6130 / 6150 Mehrkosten Kantons- und Gemeindestrassen (Abschreibungen ND 25 statt ND 40; Verkehrsberuhigungmassnahmen; Strassenbeleuchtung CHF 188 700
Ertrag + positiv / – negativ gegenüber Budget 2023
9100 Mehreinnahmen Steuern (Netto) CHF 220 300
9500 Mehreinnahmen Ertragsanteile (Liegenschafts- und Grundstückgewinnsteuer) CHF 339 700
9610 Mehreinnahmen Zinsen (Festgelder, Dividende EWS) CHF 720 600

Steuern

Steuerart Budget 2023 Rechnung 2023 Abweichung zum Budget 2023 Rechnung 2022
Steuerart Gemeinde- steuerfuss 142% Gemeinde-steuerfuss 142% Gemeinde- steuerfuss 142% Gemeinde-steuerfuss 145%
Einkommens- und Vermögenssteuern nat. Personen 20 290 000 20 884 598 594 598 20 243 338
Steuern jur. Personen 3 050 000 2 603 599 -446 401 3 047 198
Quellensteuern 700 000 702 555 2 555 795 302
Grundstückgewinnsteuern 1 000 000 1 309 063 309 063 3 085 587
Liegenschaftensteuern 487 000 508 589 21 589 479 698
Total CHF 25 527 000 26 008 404 481 404 27 651 123

Die Steuerkraft von CHF 2 109 (Vorjahreswert CHF 2 091) pro Einwohner führt zu keiner Beitragszahlung des Kantons an den Finanzausgleich der Schule. Im Budget 2023 wurde ebenfalls nichts eingestellt. Es resultiert weder eine Auszahlung noch eine Abschöpfung.

Investitionsrechnung

Die Investitionsrechnung weist Nettoinvestitionen von CHF 5 161 428.86 aus. Budgetiert war eine Nettoinvestition von CHF 3 438 500.00. Dies ergibt eine um CHF 1 722 928.86 höhere Nettoinvestition als budgetiert. Verschiedene Projekte konnten aus den Vorjahren realisiert, abgeschossen und aktiviert werden. Weiter wurde das Darlehen an die Praxis Rotes Haus AG über die Investitionsrechnung aktiviert.

Aktivierte Investitionen:

  • Übernahme Wertquote Dreitannen
  • Anschaffung TLF Feuerwehr
  • Umbau und Sanierung Lehrerzimmer / Büro Schulleiter Sekundarschulzenturm
  • Pausenplatzsanierung und Spielplatzerweiterung SH Breite
  • Spangen Hofen
  • BGK Winterthurerstrasse
  • Oberhofenstrasse (Spange Q20)
  • Strassenumgestaltung Linden- / Murgstrasse
  • Vollausbau Weingartenstrasse, Busswil
  • Trottoirergänzung Frauenfelderstrasse 2-4
  • Fahrbahnsanierung Dorfstrasse zw. Rehhof und Hochwachtstrasse
  • Fahrbahnsanierung Oberdorfstrasse, Sirnach
  • Neubau Meteorabwasserleitung Winterthurerstrasse
  • Kanalisationserneuerung Murgstrasse
  • Neubau Regenabwasserleitung, Kreisel Q20 bis Murg
  • Kanalisationsvergrösserung Unterdorfstrasse
  • Kanalisationsneubau Rosensteig
  • GEP Genereller Entwässerungsplan
  • Renaturierung Bachtöbelibach Sirnach (HWS)
Verwendung Ertragsüberschuss

Der Gemeinderat beantragt, den Ertragsüberschuss von CHF 786 277.54 wie folgt zu verwenden:

Verwendung Ertragsüberschuss Betrag in CHF
Ergebnis vor Verwendung des Ertragsüberschuss 786 277.54
Zusätzliche Einlage in den Erneuerungsfonds Baufolgekosten Schulliegenschaften -336 000.00
Zusätzliche Abschreibungen Übernahme Wertquote Dreitannen -370 631.58
Vortrag auf Bilanzüberschuss (Eigenkapital) 79 645.96
Auflösung Neubewertungsreserve Finanzvermögen

Beim Übergang zum Harmonisierten Rechnungsmodell 2 (HRM2) per 1. Januar 2018 wurde das Finanzvermögen neu bewertet. Die Differenz zwischen dem neuen und alten Buchwert wurde in Neubewertungsreserve Finanzvermögen erfasst. Gemäss § 63 RRV Gde-RW sind diese ab dem sechsten Jahr nach Einführung von HRM 2 aufzulösen. Der Gemeinderat beantragt folgende Umgliederung:

Auflösung Neubewertungsreserve Finanzvermögen Betrag in CHF
Saldo Neubewertungsreserve Finanzvermögen (Bilanzkonto 2960.00) 1 117 933.05
Einlage zu Gunsten Vorfinanzierung der Sanierung des Gemeindezentrums Dreitannen -500 000.00
Einlage zu Gunsten Erneuerungsfonds Baufolgekosten Schulliegenschaften -617 933.05
Saldo Neubewertungsreserve Finanzvermögen 31.12.2023 0.00

Die Verwendung des Ertragsüberschusses muss nach den Richtlinien HRM2 in der Jahresrechnung verbucht dargestellt werden. Durch den überaus erfreulichen Ertragsüberschuss beantragt Ihnen der Gemeinderat verschiedene Verwendungen des Ertragsüberschusses.

Zusätzliche Einlage in den Erneuerungsfonds Baufolgekosten Schulliegenschaften
Im Hinblick auf die nach wie vor anstehenden, grossen Sanierungen im Schulliegenschaftsbereich ist es wiederum angezeigt, einen entsprechenden Teil in den Erneuerungsfonds Baufolgekosten Schulliegenschaften einzulegen. Der Gemeinderat beantragt aus diesem Grund eine zusätzliche Einlage von CHF 336 000.00 sowie CHF 617 933.05 aus der Auflösung Neubewertungsreserve Finanzvermögen in diesen Erneuerungsfonds. Insgesamt werden zusammen mit dem budgetierten Betrag CHF 1’153’933.05 (Ausschöpfung Einlagepotenzial) in den Fonds eingelegt.

Einlage in die Vorfinanzierung der Sanierung des Gemeindezentrums Dreitannen
Beim Gemeindezentrum Dreitannen handelt es sich um eine Liegenschaft, die für die Bevölkerung der Gemeinde Sirnach einen hohen Stellenwert hat. Bei der Vorfinanzierung handelt es sich um zweckgebundene Mittel für Investitionsvorhaben, die noch nicht beschlossen sind. Vorfinanzierungen stellen reserviertes Eigenkapital dar. Sie sind daher in der Bilanz Bestandteil des erweiterten Eigenkapitals und sind wieder aufzulösen, sofern der Zweck nicht erfüllt werden kann.

Zusätzliche Abschreibungen
Weiter beantragt der Gemeinderat zusätzliche Abschreibungen auf der Übernahme Wertquote Dreitannen Sirnach in der Höhe von CHF 370 631.58. Die Voraussetzungen für zusätzliche Abschreibungen sind gemäss § 50 der Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden, sowie den festgelegten Regeln des Gemeinderates erfüllt.

  1. Es liegt ein Ertragsüberschuss von über 0.5 Mio. Franken vor.
  2. Das Einlagepotenzial in den Erneuerungsfonds Baufolgekosten Schulliegenschaften ist voll ausgeschöpft.
  3. Das Eigenkapital (Bilanzüberschuss) ist mindestens zu 45% des Fiskalertrags gedeckt.

Sämtliche Regeln werden für den Rechnungsabschluss 2023 eingehalten. Mit der vollständigen Abschreibung dieser Anlagen reduzieren sich die heute jährlichen Abschreibungen um rund CHF 185 000 und entlastet die Erfolgsrechnung in den nächsten zwei Jahren.

Der Gemeinderat beantragt Ihnen, die Jahresrechnung 2023 mit einem Ertragsüberschuss vor Verwendung von CHF 786 277.54 und beantragter Verwendung des Ertragsüberschusses sowie mit Investitionen in Höhe von CHF 5 161 428.86 zu genehmigen.

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Nettovermögen je Einwohner

Rechnungs-Aufwand 2023 (in %)

  • Personalaufwand: 44%

  • Sach- und übriger Betriebsaufwand: 22%

  • Abschreibungen Verwaltungsvermögen: 4%

  • Einlagerungen in Fonds und Spezialfinanzierungen: 2%

  • Transferaufwand: 24%

  • Durchlaufende Beiträge und interne Verrechnungen: 2%

  • Ausserordentlicher Aufwand: 1%

  • Finanzaufwand: 1%